Beratung und Transparenz in der Übertrittsphase
Auszüge aus der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Aufnahmebedingungen geben Orientierung
Eltern haben das Recht, den Bildungsweg ihres Kindes aktiv mitzugestalten. Die Entscheidung nach der Grundschule für eine weiterführende Schule ist dabei keine endgültige Entscheidung über den zu erreichenden Schulabschluss. Für die einzelnen Schularten gibt es Aufnahmebe- dingungen. Die Aufnahmebedingungen sollen Eltern helfen, den aktuell richtigen Weg für ihr Kind zu finden. Beim Übertritt von der Grundschule betreffen diese Bedingungen vor allem die Leistungen des Kindes in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht. Sie stellen sicher, dass dem Kind künftig nichts abverlangt wird, was es momentan nicht leisten kann. Die Aufnahmebedingungen klären also, welches Anforderungsprofil, und damit welche Schulart dem Kind am ehesten entspricht.
Erfolgserlebnisse motivieren
Eltern sollten für ihr Kind das Anforderungsprofil wählen, das Erfolgserlebnisse wahrscheinlich macht. Mit dem Zutrauen in die eigene Leistungsfähigkeit lassen sich im differenzierten Schulsystem Bayerns Schritt für Schritt weitere Abschlüsse erzielen.
Der Übertritt
In der Übertrittsphase (3. bis 5. Jahrgangsstufe) an eine weiterführende Schule beobachten die Lehrer verantwortungsvoll, welche individuellen Voraussetzungen ein Kind mitbringt. Der Über- tritt an die Hauptschule erfolgt ohne weiteres Übertrittsverfahren, der an die Realschule oder an das Gymnasium ist abhängig von der Schullaufbahn-Empfehlung der Grundschule im Über- trittszeugnis.
Übertrittszeugnis
Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 erhalten Anfang Mai ein Übertrittszeugnis. Es enthält:
- die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern
- die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht
- eine Bewertung des Sozial- sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens
- eine zusammenfassende Beurteilung, in der die derzeitige Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird.
Schullaufbahn-Empfehlung
Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Schulart für das Kind in seiner der- zeitigen Lebensphase angebracht ist. Die Grundschule zieht dafür die Gesamtdurchschnitts- note aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht der 4. Jahrgangs- stufe heran. Durch einen erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der aufnehmenden Schul- art kann ebenfalls die Eignung festgestellt werden.
Probeunterricht
Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der gewünschten Schulart kann auch eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden in einem dreitägigen Probeunterricht die schriftlichen Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.
Eltern entscheiden
Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.
Übertritt später noch möglich
Generell sollten Eltern bei ihrer Entscheidung berücksichtigen, dass ein Wechsel zwischen den Schularten auch später noch möglich ist. Von der Hauptschule kann das Kind von der 5. in die 6. Klasse des Gymnasiums oder der Realschule wechseln. Der Wechsel in die 6. Klasse des Gymnasiums ist nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung und Probezeit möglich.
Übertritt in Gymnasium 5
von der 4. Klasse Grundschule:
Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Schulart für das Kind in seiner der- zeitigen Lebensphase angebracht ist. Die Grundschule zieht dafür die Gesamtdurchschnitts- note aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht der 4. Jahrgangs- stufe heran. Für den Übertritt auf das Gymnasium ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,33 erforderlich. Das über ein Schuljahr gezeigte Lern- und Leistungsver- mögen des Kindes ist daher für die Übertrittseignung maßgeblich. Durch einen erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart kann ebenfalls die Eignung festgestellt werden.
Probeunterricht
Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der gewünschten Schulart kann auch eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden in einem dreitägigen Probeunterricht die schriftlichen Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.
Eltern entscheiden
Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.
Übertritt in die Realschule
von der 4. Klasse Grundschule:
Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Schulart für das Kind in seiner der- zeitigen Lebensphase angebracht ist. Die Grundschule zieht dafür die Gesamtdurchschnitts- note aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht der 4. Jahrgangs- stufe heran. Für den Übertritt in die Realschule ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,66 erforderlich. Das über ein Schuljahr gezeigte Lern- und Leistungsver- mögen des Kindes ist daher für die Übertrittseignung maßgeblich. Durch einen erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart kann ebenfalls die Eignung festgestellt werden.
Probeunterricht
Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der gewünschten Schulart kann auch eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden in einem dreitägigen Probeunterricht die schriftlichen Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.
Eltern entscheiden
Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.
Erhöhung der Transparenz
Richtzahlen für Leistungsnachweise
Die Volksschulordnung (VSO) nennt für die Jahrgangsstufe 4 bis zum Erhalt des Übertritts-zeugnisses in den für den Übertritt relevanten Fächern einen Richtwert für eine angemessene Zahl an Probearbeiten.
Für das Fach Deutsch gilt der Richtwert zwölf, für die Fächer Mathematik und Heimat- und Sachunterricht gelten als Richtwert jeweils fünf bewertete Probearbeiten. Diese Richtwerte sollen – abgesehen von begründeten Ausnahmen – nicht unterschritten werden.
Ankündigung von Probearbeiten
Leistungserhebungen sollen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 kalkulierbar sein. Durch die Ansage von Probearbeiten in Jahrgangsstufe 4 spätestens eine Woche vor deren Durchführung sollen die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit erhalten, sich sinn- voll vorzubereiten. Dies schult Arbeitstechniken, die in Jahrgangs stufe 5 vorausgesetzt werden, und reduziert den Leistungsdruck.
Stärkere Ausweisung von Lernphasen
Der Transparenz bei der Leistungsbewertung soll auch durch die Ausweisung von Zeiträumen, in denen keine bewerteten Probearbeiten stattfinden, Rechnung getragen werden. Die Lehrer-konferenz trifft zu Schuljahresbeginn für alle Jahrgangsstufen grundsätzliche Festlegungen zur Erhebung von Leistungsnachweisen, die den Erziehungsberechtigten bekannt zu geben sind (§ 43 Abs. 1 VSO). Für die Jahrgangsstufe 4 gilt ergänzend, dass in der Zeit vom Unterrichts-beginn bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht jeweils mindestens vier Unterrichtswochen von bewerteten Probe- arbeiten freigehalten werden sollen (VSO § 43 Abs.1 Satz 2). Diese Zeiträume können für jedes der genannten Fächer individuell festgelegt werden und sind den Eltern mitzuteilen.
Von Probearbeiten freigehaltene Wochen im Schuljahr 2009/2010 an der Volksschule Gehülz-Ziegelerden:
16. – 20. November 2009
11. – 15. Januar 2010
22. – 26. Februar 2010
12. – 16. April 2010
Verstärkte Elternberatung – Informationsveranstaltungen
Jahrgangsstufe 3
Thema: Das vielfältig gegliederte bayerische Schulsystem Durchführungszeitraum: Im Anschluss an die Aushändigung der Zwischenzeugnisse. Die Informationsveranstaltung wird von Beratungslehrkräften durchgeführt. Sie soll durch die Darstellung der vielfältigen Abschluss- und Anschlussmöglichkeiten („Kein Abschluss ohne Anschluss“) den Eltern einen Überblick über das bayerische Schulsystem vermitteln und dessen Durchlässigkeit aufzeigen.
Jahrgangsstufe 4:
Thema des Informationsabends: Die Übertrittsphase. Durchführungszeitraum: Beginn des Schuljahres. Schwerpunkt dieses Informationsabends, der in der Regel von den Beratungs-lehrkräften unter Einbindung von Lehrkräften weiterführender Schulen durchgeführt wird, bilden die Übertrittsregelungen nach den Jahrgangsstufen 4 und 5. Dabei sind die Anforderungsprofile der Schularten und die erforderlichen Lernvoraussetzungen deutlich darzustellen. Auch auf die späteren Möglichkeiten eines Schulartwechsels ist hinzuweisen.
Individualberatung
Damit Eltern die Schullaufbahnentscheidung für ihr Kind erfolgreich treffen können, ist die Individualberatung von zentraler Bedeutung.
Für die einzelnen Jahrgangsstufen gilt Folgendes:
Jahrgangsstufe 3
An den Elternsprechtagen und in den Elternsprechstunden wird der Leistungsstand des Kindes thematisiert. Die im Frühjahr stattfindenden Vergleichsarbeiten (VERA 3) bieten hierzu eine valide Basis, da diese Leistungserhebung sich an allgemein gültigen Standards orientiert. Die ermittelten Kompetenzstufen des Kindes stellen eine objektive Grundlage für ein Eltern-gespräch dar. Um diese Möglichkeit zu nutzen, soll der zweite Elternsprechtag in Jahrgangs- stufe 3 erst nach der Rückmeldung der VERA-Ergebnisse, also gegen Ende des Schuljahres stattfinden. Auf der Basis der Informationsveranstaltung in Jahrgangsstufe 3 in Kombination mit den Ergebnissen der Schülerinnen und Schüler in den Vergleichsarbeiten und den Jahresfort-gangsnoten können mögliche Bildungswege für die einzelne Schülerin bzw. den einzelnen Schüler bereits am Ende der Jahrgangsstufe 3 reflektiert werden. Eine Einbeziehung der VERA-Ergebnisse in die Jahresfortgangsnoten ist nicht zulässig, da derartige Testverfahren anderen Gesetzmäßigkeiten unterliegen als Probearbeiten.
Jahrgangsstufe 4
Insbesondere Eltern, die eine Teilnahme ihres Kindes am Probeunterricht erwägen, wünschen eine Beratung durch eine weitere Fachkraft. Für diese ergänzende Beratung kommen Bera- tungslehrkräfte, Schulpsychologen, Lehrkräfte aufnehmender Schularten und die „Lotsen im Übertrittsverfahren“ (Grundschullehrkräfte, die an Realschulen und Gymnasien im Einsatz sind) in Frage. Es bestehen zwei Möglichkeiten zur Organisation eines solchen Beratungsgesprächs:
1. Die Eltern wenden sich an die Schulleitung der Grundschule, wenn sie eine Beratung durch eine Beratungslehrkraft der Grundschule, einen Schulpsychologen oder eine an einer weiter-führenden Schule eingesetzte Grundschullehrkraft wünschen. Auch über das Staatliche Schul- amt oder die staatliche Schulberatungsstelle kann ein entsprechender Kontakt vermittelt werden.
2. Die Eltern bitten bei der Anmeldung an der aufnehmenden Schule um die Vermittlung eines Beratungsgesprächs mit der Beratungslehrkraft dieser Schule oder der an dieser Schule eingesetzten Grundschullehrkraft.
Termine:
wird noch festgelegt! Informationsabend für die 3. Klasse
wird noch festgelegt! Informationsabend für die 4. Klasse
23.01.2010 Ausgabe Zwischenzeugnis 4. Klasse
03.05.2010 Ausgabe Übertrittszeugnis
10.-14.05.2010 Anmeldung Gymnasium/Realschule
18.-20.05.2010 Probeunterricht Gymnasium/Realschule