von der 4. Klasse Grundschule in die Realschule:
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht (im Übertrittszeugnis):
- bis 2,33: Übertritt uneingeschränkt möglich
- 2,66 und in Deutsch und Mathematik die Noten 2/3 bzw. 3/2 oder besser: Übertritt möglich (Entscheidung der Eltern nach Beratung)
- 2,66 und in Deutsch und Mathematik schlechter als 2/3 bzw. 3/2: Übertritt möglich nach bestandenem Probeunterricht (also mindestens die Noten 3/4 bzw. 4/3). Bei den Noten 4/4 im Probeunterricht entscheiden die Eltern nach Beratung, bei einer 5 oder 6 in mindestens einem der beiden Fächer ist der Übertritt nicht mehr möglich.
Schüler mit 2,66 (Deutsch und Mathematik schlechter als 2/3 bzw. 3/2), die sich ohne Erfolg dem Probeunterricht an einem Gymnasium unterzogen haben, können in die Realschule aufgenommen werden (es sei denn, sie haben in einem Fach eine schlechtere Note als 4 erzielt), wenn die Erziehungsberechtigten an einem Beratungsgespräch an der Realschule teilgenommen haben.
- 3,00 oder schlechter: Übertritt nur möglich nach bestandenem Probeunterricht
Schüler mit 3,00 oder schlechter, die sich ohne Erfolg dem Probeunterricht an einem Gymnasium unterzogen haben, können, wenn sie an die Realschule übertreten wollen, am dortigen Probeunterricht zum allgemeinen Nachtermin ("möglichst in den letzten Tagen der Sommerferien") teilnehmen.
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von der 4. Klasse Grundschule ins Gymnasium: Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht (Übertrittszeugnis)
- bis 2,33 und Durchschnitt aus Deutsch, Mathematik bis 2,0: Übertritt uneingeschränkt möglich
- bis 2,33 aber Durchschnitt aus Deutsch, Mathematik schlechter als 2,0: Übertritt möglich (Entscheidung der Eltern nach Beratung)
- in allen anderen Fällen: Übertritt möglich nach bestandenem Probeunterricht
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